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Die vier Prinzipien ethischen Handelns im Gesundheitswesen
 

Respekt vor der Autonomie des Patienten:

Der Patient soll nicht beeinflusst, sondern in seiner Entscheidungsfreiheit gefördert und aufgeklärt werden. Jeder medizinischen Massnahme muss eine Einwilligung vorausgehen, welche die Wertvorstellungen, Wünsche und Interessen des Patienten berücksichtigt. Eine Einwilligung liegt dann vor, wenn der Patient ausreichend aufgeklärt worden ist, die Aufklärung verstanden hat, freiwillig entscheidet, dabei entscheidungsfähig ist und aktiv seine Zustimmung gibt.

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Schadensvermeidung:

Schaden muss beim Patienten verhindert werden. 
 

Fürsorge:

Schaden soll beim Patienten verhindert und darüber hinaus sein Wohl aktiv gefördert werden. Um nützliche Massnahmen zu bestimmen, bedarf es der Abwägung von Nutzen, Schaden und Risiko für den Patienten.​

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Gerechtigkeit:

Nutzen und Lasten im Gesundheitswesen sollen fair verteilt sein, beispielsweise durch den Anspruch auf gleichen Zugang zu medizinischen Leistungen.

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Quelle. Beauchamp, Tom L; James F. Childress (2013): Principles of Biomedical Ethics. [1977] Seventh Edition. Oxford University Press. New York/London

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